ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN –
HERSTELLERGARANTIE FÜR MOTORRADHELME
Die SCHUBERTH GmbH (nachfolgend: „SCHUBERTH“) gewährt Endkunden der unter 1.1 ge-nannten Motorradhelme bei Vorliegen der nachfolgend genannten Voraussetzungen die Leistun-gen im Rahmen einer Herstellergarantie (nachfolgend: „SCHUBERTH Garantie“). Diese Leistun-gen bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.
Für die Teilnahme an der SCHUBERTH Garantie gelten die nachfolgenden Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen:
1. Von SCHUBERTH Garantie umfasste Produkte, Geltungsbereich
1.1 Die SCHUBERTH Garantie gilt für alle SCHUBERTH-Motorradhelme.
1.2 Die SCHUBERTH Garantie gilt weltweit.
2. Umfang der SCHUBERTH Garantie, Unfallabsicherung
2.1 Die SCHUBERTH Garantie gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Kauf des neuen Produktes bei einem Händler durch einen Endkunden.
2.2 Von der SCHUBERTH Garantie abgedeckte Gefahren und Schäden sind unter der Voraus-setzung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs Material- und Herstellungsfehler des sich im Besitz des Teilnehmers befindlichen SCHUBERTH-Helmes.
2.3 Alle anderen Gefahren und Schäden sind nicht von der SCHUBERTH Garantie abgedeckt, dies gilt insbesondere für:
- Verunfallte Helme (hier gilt nur die Unfallabsicherung nach Ziff. 2.5)
- Kratzer auf Visier / Sonnenblende / Helmschale
- Pflegefehler und Schäden aus unsachgemäßem Gebrauch (absichtlich oder unabsicht-lich)
- reine Lack-, Kratz- und Schrammschäden, welche die Funktion des Helms nicht beein-trächtigen
- gewöhnliche Abnutzung und Verschleiß
- Schäden aufgrund unsachgemäßer Wartung
- Schäden durch nicht fachgerechten Einbau von Anlagen und Zubehör sowie Schäden durch den Einbau minderwertiger, mangelhafter oder inkompatibler Fremdanlagen bzw. -zubehör. Fremdanlagen und -zubehör sind Anlagen und Zubehör, die nicht die Mar-kenzeichen von SCHUBERTH tragen.
- Schäden durch Manipulation oder Modifikation des Helmes.
2.4 Leistungen aus der SCHUBERTH Garantie sind zudem ausgeschlossen, wenn der Teilneh-mer die nach Ziffer 2.2 umfassten Gefahren oder Schäden vorsätzlich oder fahrlässig herbei-führt.
2.5 Zusätzlich wird eine Unfallabsicherung („SCHUBERTH Unfallversicherungsprogramm“) nach den Bedingungen der Ziff. 4 gewährt.
3. Garantieanspruch aus der SCHUBERTH Garantie im Schadensfall und Geltendma-chung
3.1 Um die Garantieleistung zu erhalten, hat der Endkunde den betroffenen Helm zusammen mit der Registrierungsbestätigung (siehe Ziffer 3.2) bei seinem SCHUBERTH Vertrags-händler einzureichen.
3.2 Ein Einreichen des Kaufbelegs bzw. eines anderen geeigneten Nachweises ist dagegen nicht erforderlich, wenn der Endkunde sich erfolgreich für die Teilnahme an der SCHU-BERTH Garantie unter der Adresse [www.schuberth.com/produkte/motorrad/garantie-registrierung] online registriert und den entsprechenden Nachweis hochgeladen hat. Im Rahmen der Registrierung erhält der Endkunde eine Bestätigung per E-Mail an die vom Endkunden angegebene E-Mail Adresse. Innerhalb dieser E-Mail befindet sich ein zu bestä-tigender Link (Double Opt-In Verfahren), mit dessen Aktivierung der Kundenaccount freige-schaltet wird.
3.3 Der Endkunde sollte nach Möglichkeit eine kurze schriftliche Beschreibung des Produktfeh-lers zusammen mit Angabe der Modellbezeichnung, der ECE-Nummer und der Größe bei-fügen.
3.4 Der Endkunde hat zudem seinen Namen, die vollständige Adresse sowie eine Telefon-nummer, unter der er tagsüber zu erreichen ist, beizufügen.
3.5 Besteht nach diesen Bestimmungen ein Anspruch aus der SCHUBERTH Garantie, wird SCHUBERTH nach eigener Wahl das Produkt reparieren oder ersetzen oder den Kaufpreis erstatten. Die Abwicklung erfolgt dabei über den Vertragshändler.
4. Besondere Voraussetzungen der Teilnahme für die Unfallabsicherung gem. 2.5
4.1 Für die Teilnahme an der Unfallabsicherung („SCHUBERTH Unfallversicherungspro-gramm“) hat der Endkunde neben den unter Nr. 3 genannten Anforderungen zusätzlich sei-nen Personalausweis/Reisepass sowie einer Unfallanzeige der Polizei bei seinem Ver-tragshändler einzureichen. Für die Vertriebsgebiete Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien sind vorgenannte Unterlagen direkt an die SCHUBERTH GmbH, Stegelitzer Str. 12, 39126 Magdeburg, Deutschland einzusenden.
4.2 Der Endkunde beteiligt sich an den Kosten mit einem Selbstbehalt in Höhe von 1/3 (ein Drittel) des Kaufpreises, ausgehend von der jeweils gültigen unverbindlichen Preisempfeh-lung von SCHUBERTH für das Produkt im Jahr des Unfalls.
4.3 Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben besteht kein Anspruch auf die Leistungen nach Ziffer 5 dieser Bedingungen.
5. Leistung aus der Unfallabsicherung gem. 2.5
5.1 Der Endkunde erhält bei Inanspruchnahme der Leistung aus der Unfallabsicherung gemäß Ziffer 2.5 direkt von seinem SCHUBERTH-Vertragshändler bzw. für die Vertriebsgebiete Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien direkt von der SCHUBERTH GmbH einen neuen Motorradhelm, welcher dem beschädigten Modell des Teilnehmers entspricht. Sollte der Motorradhelm beim SCHUBERTH-Vertragshändler nicht vorrätig sein, so bestellt dieser für den Teilnehmer ein entsprechendes Modell bei seinem Importeur.
5.2 Der Selbstbehalt (Ziffer 4.2) ist an den SCHUBERTH-Vertragshändler bzw. für die Ver-triebsgebiete Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien direkt an die SCHUBERTH GmbH bei Erhalt des neuen Helms zu zahlen.
5.3 Sollte das Modell nicht mehr produziert werden, erhält der Teilnehmer ein vergleichbares Modell der gleichen Preisklasse.
6. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Die Erhebung, Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten des Endkunden er-folgt nach der bei der Registrierung auf der Homepage mitgeteilten Datenschutzerklärung der SCHUBERTH GmbH. Personenbezogene Daten von nicht registrierten Endkunden werden ohne gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Bearbeitung des Garantiean-spruchs verwendet.
7. Einstellung der SCHUBERTH Garantie
Die SCHUBERTH GmbH behält sich vor, die SCHUBERTH Garantie jederzeit einzustellen. Ab Einstellung werden keine Garantiefälle mehr angenommen, welche nach dem Einstell-datum erworben wurden. Die Teilnahme bereits registrierter Kunden ist hiervon ebenso we-nig betroffen wie bereits abgeschlossene Kaufverträge mit Garantieanspruch.
8. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche
Treten in den ersten zwei (2) Jahren ab Kaufdatum Mängel am SCHUBERTH Helm auf, so hat der Endkunde neben der Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler, bei dem er den Helm gekauft hat. Diese Ansprüche werden durch die SCHU-BERTH Garantie nicht eingeschränkt.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Auf die SCHUBERTH Garantie findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
9.2 Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie („SCHUBERTH Ga-rantie“) stehenden Streitigkeiten ist Magdeburg, unabhängig, ob
- a) der Endkunde Kaufmann ist;
- b) der Endkunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt;
- c) der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der im Klageweg in Anspruch zu neh-menden Partei im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(Stand 07/2022)
SCHUBERTH UNFALL-VERSICHERUNGSPROGRAMM
Das SCHUBERTH Unfallversicherungsprogramm ist ein zusätzliches Serviceprogramm für SCHUBERTH Kunden, die am SCHUBERTH Mobilitätsprogramm teilnehmen, indem sie ihren SCHUBERTH Motorradhelm für die verlängerte 5-Jahres-Garantie angemeldet haben. Der Vorteil der SCHUBERTH Unfallversicherung besteht darin, dass der SCHUBERTH-Kunde nach einem Unfall einen Ersatzhelm zum Preis von 1/3 der offiziellen UVP (Empfohlener Verkaufspreis) erwerben kann.
Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungen aus diesem Programm:
- Der Kunde, welche die Vorteile dieses Programms in Anspruch nehmen möchte, ist der ursprüngliche Käufer des Helms.
- Der Kunde ist mindestens 18 Jahre alt und hat den jeweiligen Helm vor dem Unfall im 5-Jahres-Garantieprogramm registriert.
- Um die SCHUBERTH Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Kunde innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall an einen autorisierten SCHUBERTH Fachhändler wenden. Sollten Sie Ihren Helm über den SCHUBERTH Webshop gekauft haben, kontaktieren Sie bitte das SCHUBERTH Service Center innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall.
Teilnahme am Programm, wenn der Helm bei einem autorisierten SCHUBERTH Fachhändler gekauft wurde: Bitte stellen Sie dem autorisierten SCHUBERTH Fachhändler folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Kopie des Kaufnachweises / Registrierung 5-Jahres-Garantieprogramm (pdf-Dokument)
- Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- Offizieller Polizei- oder Krankenhausbericht
- Bitte geben Sie auch den beim Unfall beschädigten Helm mit den Dokumenten oder alternativ den abgenommenen Kinnriemen mit dem ECE-Label des Helms zurück und fügen Sie das Foto des beschädigten Helms hinzu.
Teilnahme am Programm, wenn der Helm über den SCHUBERTH Web-Shop erworben wurde: Bitte stellen Sie folgende Unterlagen direkt dem SCHUBERTH Service Center zur Verfügung:
- Kopie des Kaufnachweises / Registrierung 5-Jahres-Garantieprogramm (pdf-Dokument)
- Kopie des Personalausweises / Reisepasses
- Offizieller Polizei- oder Krankenhausbericht
- Bitte geben Sie auch den beim Unfall beschädigten Helm mit den Dokumenten oder alternativ den abgenommenen Kinnriemen mit dem ECE-Label des Helms zurück und fügen Sie das Foto des beschädigten Helms hinzu.
Der Endkunde erhält einen neuen SCHUBERTH Helm des gleichen Modells wie der durch den Unfall beschädigte Helm und zahlt dafür nur 1/3 der UVP (unverbindliche Preisempfehlung), da er dabei von einer Verkehrsunfallversicherung über unseren Vertragshändler profitiert. Sollte der beschädigte Helm nicht mehr erhältlich sein, wird dem Kunden ein ähnliches SCHUBERTH-Modell der vergleichbaren Preisklasse zu den gleichen Sonderkonditionen angeboten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Tel. : +49 391 8106 555
E-Mail: service@schuberth.com
(Stand 07/2022)