Meilensteine

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Die Geschichte des S2 beginnt 1922.

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Hinter den Kulissen, Neues von den Rennstrecken und mehr

Ausgezeichnet

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Ein bisschen stolz sind wir schon – das wollen wir gar nicht abstreiten.

Mobility Program

 
 

Details

Kompliment!

Sie treffen mit Ihrer Teilnahme am Schuberth Mobility Program eine ausgezeichnete Wahl. Das Schuberth Mobility Program gibt Ihnen die Möglichkeit, bei einem Unfall für nur 1/3 des Neupreises (UVP) im Jahr des Unfalls einen neuen Schuberth Helm zu erhalten. Somit müssen Sie nicht auf Ihr gewohntes Qualitätsprodukt, das für höchste Anforderungen an Sicherheit und Leistungsvermögen im Straßenverkehr – insbesondere auf langen Fahrten – steht, verzichten!

Wir wünschen Ihnen eine allzeit sichere Fahrt!

Bedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Schuberth Kunden in den Niederlanden (ab 01.10.2009), Belgien (ab 01.10.2009), Luxemburg (ab 01.10.2009), Schweden (ab 01.10.2009), Dänemark (ab 16.10.2009), Frankreich (ab 01.11.2009), Spanien (ab 1.11.2009), Deutschland (ab 01.01.2010), Österreich (ab 01.01.2010), der Schweiz (ab 01.01.2010), Italien (ab 01.03.2010), Ungarn (ab 01.03.2010), Portugal (ab 01.04.2010), Griechenland (ab 01.04.2010) und Großbritannien (ab 01.10.2011) sowie Polen (ab 01.01.2012), die einen neuen Schuberth Helm (Modelle: R1, S1 Pro, SR1, J1 und C3) bei einem autorisierten Schuberth Händler als Erstbesitzer erworben und sich registriert haben. Zur Registrierung ist es erforderlich, dass ein Wohnsitz  in dem Land ist, in dem der Helm erworben wird. Weitere Länder folgen in Kürze.

Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Registrierung vor einem Unfall erfolgt. Hierbei ist es ebenfalls möglich, seinen Zweit- oder Dritthelm der Marke Schuberth zu registrieren. Nutzen Sie hierzu das Online-Registrierungsformular im nächsten Schritt. Bitte füllen Sie hier alle Felder sachgemäß aus und folgen Sie den Abfragen des Registrierungssystems, um an dem Programm teilnehmen zu können.

Programminformationen

Mit der Teilnahme an unserem Schuberth Mobility Program sind Sie für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Kaufdatum im Falle eines Motorradunfalls abgesichert. Sollte hierbei Ihr Helm beschädigt werden, erhalten Sie einen schnellstmöglichen Ersatz beim Händler Ihres Vertrauens. Für die Inanspruchnahme der Nutzung des Schuberth Mobility Programs ist dabei im Schadensfall folgendes zu beachten:

  1. Melden Sie Ihren Unfall der Polizei! Dies ist äußerst wichtig, da die polizeilich aufgenommene Unfallanzeige ein notwendiger Bestandteil für die spätere Erstattung ist.
  2. Wenden Sie sich danach mit der polizeilichen Anzeige, Ihrem Personalausweis oder Reisepass, einem Ausdruck des Registrierungsformulars, der Kopie des Kaufbelegs für Ihren Schuberth Helm und dem verunfallten Helm an den Händler Ihres Vertrauens im Inland.
  3. Nach Prüfung aller Unterlagen auf Richtigkeit, erhalten Sie von Ihrem Händler einen neuen Helm der gleichen Produktklasse zu 1/3 des Neupreises (UVP) im Jahr des Unfalls. Diesen können Sie dann ebenfalls wieder für das Schuberth Mobility Program registrieren.

Achtung!

Sollte das Helmmodell, die Farbe oder das Dekor nicht mehr Bestandteil des Schuberth-Portfolios sein, kann Ihr Händler auf ein vergleichbares Schuberth Modell zurückgreifen.

 
 

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Um Ihr Schuberth Mobility Program zu aktivieren, registrieren Sie sich bitte hier:

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN -
SCHUBERTH MOBILITÄTSPROGRAMM/Schuberth Mobility Program

Die Schuberth GmbH gewährt registrierten Ersterwerbern der unter 1.1 genannten Motorradhelme (nachfolgend: Teilnehmer) bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme die Leistungen im Rahmen des Schuberth Mobilitätsprogramms zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen.

Für die Teilnahme am Schuberth Mobilitätsprogramm gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.    Gegenstand des Mobilitätsprogramms

1.1    Das Schuberth Mobilitätsprogramm gilt für alle Motorradhelme der Serien SR1, C3, J1, S1 Pro und R1, welche ab dem 01.10.2009 bei einem autorisierten Schuberth-Händler (Vertragshändler) im Geltungsbereich des Mobilitätsprogramms erworben wurden.

1.2    Der Geltungsbereich des Mobilitätsprogramms erstreckt sich auf die Länder Niederlande (ab 1.10.2009), Belgien (ab 1.10.2009), Luxemburg (ab 1.10.2009), Schweden (ab 1.10.2009), Dänemark (ab 16.10.2009), Frankreich (ab 1.11.2009), Spanien (ab 1.11.2009), Deutschland (ab 1.01.2010), Schweiz (ab 1.01.2010), Italien (ab 1.03.2010), Ungarn (ab 1.03.2010), Portugal (ab 1.04.2010) und Griechenland (ab 1.04.2010).

2.    Umfang des Mobilitätsprogramms

2.1    Vom Mobilitätsprogramm umfasste Gefahren und Schäden

Im Rahmen des Mobilitätsprogramms sind folgende Gefahren und Schäden umfasst:
- Totalschaden nach Verkehrsunfall im öffentlichen Straßenraum (gemäß der jeweils gültigen, landesindividuellen Verkehrsvorschriften)

2.2    Nicht vom Mobilitätsprogramm umfasste Gefahren und Schäden

Alle anderen Gefahren und Schäden sind nicht vom Mobilitätsprogramm umfasst, dies gilt insbesondere für:

2.1.1.    reine Lack-, Kratz- und Schrammschäden, welche die Funktion des Helms nicht beeinträchtigen
2.1.2.    Abnutzung und Verschleiß
2.1.3.    Reparaturkosten
2.1.4.    Totalschäden, welche nicht durch einen Verkehrsunfall im öffentlichen Straßenraum verursacht wurden (z. B. Unfälle auf Rennstrecken, Fallenlassen)
2.1.5.    einfaches Abhandenkommen (Liegen-, Stehen, Hängenlassen)
2.1.6.    Totalverlust durch Einbruchdiebstahl oder einfachen Diebstahl
2.1.7.    höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Arbeitsunruhen, terroristisch oder politische Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm oder Überflutungen
2.1.8.    Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

2.3    Leistungen aus dem Mobilitätsprogramm sind ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer die nach Ziffer 2.1 umfassten Gefahren oder Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.

3.    Dauer der Teilnahme

Die Teilnahme am Mobilitätsprogramm endet automatisch 3 Jahre nach dem Kauf des Motorradhelms durch den Teilnehmer. Die Frist beginnt am Tag des Erwerbs des Motorradhelms durch den Teilnehmer entsprechend dem Kaufbeleg.

4.    Voraussetzungen der Teilnahme am Mobilitätsprogramm

4.1    Voraussetzung der Teilnahme am Mobilitätsprogramm ist die Registrierung des Käufers auf der Internethomepage www.schuberth.com. Nur vom Kunden vollständig und richtig ausgefüllte Registrierungsformulare und die Einwilligung zur Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden zur Kundenbetreuung berechtigen zur Teilnahme am Mobilitätsprogramm.

4.2    Zur Registrierung und Teilnahme berechtigt sind Erstkäufer eines der unter 1.1 aufgeführten Motorradhelme im unter 1.2 genannten Territorium, die den jeweiligen Motorradhelm bei einem Schuberth-Händler im jeweiligen Heimatland (= gemeldeter Hauptwohnsitz) des Käufers (=Inanspruchnehmer) erwerben. Gebrauchte Helme, vor Registrierung beschädigte Helme und Helme die nicht im Heimatland (= gemeldeter Hauptwohnsitz) des Käufers (=Inanspruchnehmer) gekauft wurden sind von der Teilnahme am Mobilitätsprogramm ausgeschlossen. Die Teilnahme ist nicht übertragbar.

4.3    Die Teilnahme am Mobilitätsprogramm beginnt mit der Bestätigung der Registrierung durch die Schuberth GmbH. Der Kunde erhält hierzu eine Bestätigung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse. Innerhalb dieser E-Mail befindet sich ein zu bestätigender Link (Double Opt-In Verfahren), mit dessen Aktivierung der Kundenaccount freigeschaltet wird.

5.    Inanspruchnahme im Schadensfall

5.1    Bei Unfällen muss der Teilnehmer den beschädigten Helm unter Vorlage seiner Kundenkarte/Registrierungsbestätigung, des Kaufbelegs, des Personalaus¬weises/Reise¬pass sowie einer Unfallanzeige der Polizei an den Schuberth-Händler zurückgeben.

5.2    Der Teilnehmer beteiligt sich an den Kosten mit einem Selbstbehalt in Höhe von 1/3 (ein Drittel) des Kaufpreises, ausgehend von der jeweils gültigen unverbindlichen Preisempfehlung von Schuberth für das Produkt im Jahr des Unfalls.

5.3    Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben besteht kein Anspruch auf die Leistung gemäß Ziffer 6.

6.    Leistung an den Teilnehmer

6.1    Der Teilnehmer erhält bei Inanspruchnahme der Leistung im Rahmen des Mobilitätsprogramms gemäß Ziffer 5 direkt von einem Schuberth-Händler einen neuen Motorradhelm, welcher dem beschädigten Modell des Teilnehmers entspricht.

6.2    Sollte der Motorradhelm beim Schuberth-Händler nicht vorrätig sein, so bestellt dieser für den Teilnehmer ein entsprechendes Modell bei seinem Importeur.

6.3    Der Selbstbehalt ist an den Schuberth-Händler bei Erhalt des neuen Helms zu zahlen.

6.4    Sollte das Modell nicht mehr produziert werden, erhält der Teilnehmer ein vergleichbares Modell der gleichen Preisklasse.

7.    Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

7.1    Die Erhebung, Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten des Teilnehmers erfolgt nach der bei der Registrierung auf der Homepage mitgeteilten Datenschutzerklärung der Schuberth GmbH.

7.2    Die erfolgreiche Registrierung als Teilnehmer ist abhängig von einer Einwilligungserklärung  des Kunden zur Erhebung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden zur Kundenbetreuung im Rahmen des Mobilitätsprogramms durch die Schuberth GmbH. Wird die Einwilligung nicht erteilt, besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Mobilitätsprogramm.

8.    Einstellung des Mobilitätsprogramms

8.1    Die Schuberth GmbH behält sich vor, das Mobilitätsprogramm jederzeit einzustellen. Ab Einstellung des Programms werden keine neuen Registrierungen mehr angenommen. Die Teilnahme bereits registrierter Kunden ist hiervon nicht betroffen läuft nach Maßgabe der Ziffer 3 weiter.

8.2    Durch die Teilnahme am Mobilitätsprogramm werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung, nicht begründet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9.    Schlussbestimmungen

9.1    Auf das Mobilitätsprogramm findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

9.2    Gerichtsstand ist Magdeburg, falls

9.2.1    der Teilnehmer Kaufmann ist;
9.2.2    der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt;
9.2.3    falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Teilnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


(Stand 04/2011)

 
 

Datenschutzerklärung
SCHUBERTH MOBILITÄTSPROGRAMM/Schuberth Mobility Program


Wir freuen uns über Ihr Interesse am Mobilitätsprogramm der Schuberth GmbH.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich der Registrierung als Teilnehmer am Mobilitätsprogramm auf unsere Website ist uns ein wichtiges Anliegen.
Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutsch-land geschützt.
Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten im Rahmen der Registrierung auf der Website erfasst und wie diese genutzt werden. Sie können diese Erklärung jederzeit auf un-serer Website abrufen und ausdrucken.

1. Erhebung und Verarbeitung von Daten

1.1    Sie können unsere Website anonym besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Jeder Zugriff auf unsere Website und jeder Abruf einer auf der Website hin-terlegten Datei werden ausschließlich anonym protokolliert. Die Speicherung dient in-ternen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden unter ande-rem Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Da-tenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und Referrer. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert.

1.2    Diese Daten werden getrennt von anderen Daten, die Sie im Rahmen der Registrie-rung zum Mobilitätsprogramm eingeben, gespeichert und ausschließlich zur Verbes-serung unseres Angebotes ausgewertet und werden im Anschluss gelöscht. Diese Daten erlauben keinen Rückschluss auf Ihre Person.

1.3    Die weitergehenden personenbezogenen Daten werden nur erhoben, wenn Sie diese Angaben freiwillig im Rahmen Ihrer Registrierung zum Mobilitätsprogramm machen.

1.4.    Im Rahmen der Registrierung zum Mobilitätsprogramm haben wir eine Datenverarbei-tung im Auftrag durch  Dritte veranlasst. Dabei werden die personenbezogenen Daten konsequent von allen anderen Daten unserer Dienstleister getrennt behandelt. Eine Kontrolle der datenschutzrechtlichen Behandlung unserer Daten erfolgt durch Firma Schuberth einmal im Jahr. Unsere Internet-Dienstleister haben sich vertraglich zur strikten Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bedingungen des Bundesdaten-schutzgesetzes verpflichtet.

2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

2.1    Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Bearbeitung der Re-gistrierung zum Mobilitätsprogramm.

2.2    Für den Fall der gesonderten, bei der Registrierung ausdrücklich erteilten Einwilligung nutzen wir die uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für die Kundenbetreuung und eigene Werbezwecke.

2.3    Die bei der Registrierung erteilte Einwilligung zur Nutzung der personenbezogenen Daten für Kundenbetreuung, und eigene Werbezwecke kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

2.4    Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Abwicklung der Teilnahme am Mobilitätspro-gramm erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

2.5    Sie haben ein Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung, Nutzung oder Weitergabe personenbezogener Daten für die Zukunft.

2.6    Wird eine Teilnahme am Mobilitätsprogramm abgelehnt oder die Einwilligung zur Verarbeitung oder Nutzung widerrufen, werden Ihre gespeicherten personenbezoge-nen Daten gelöscht bzw. die entsprechende Nutzung beendet.

3. Auskunftsrecht

Sie haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf Auskunft über Ihre ge-speicherten Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

 
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Garantiefall

Ihr Helm wurde bei einem Unfall beschädigt? Mit dem Schuberth Mobility Program sind Sie ideal abgesichert!*
Folgen Sie einfach diesen 5 Schritten um ihren neuen Helm zu erhalten.

  1. Kontrollieren Sie ihre persönlichen Daten und aktualisieren Sie diese gegebenenfalls unter "Ihre Daten"
  2. Sollten Sie Ihr Registrierungsformular erneut ausdrucken wollen, markieren Sie im Anschluss das registrierte Helmmodell,  für das Sie das Mobility Program in Anspruch nehmen möchten. Jetzt können Sie ihr Formular über „PDF zum Drucken erstellen“ erneut ausdrucken.
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Bei weiteren Fragen zum Schuberth Mobility Program wenden Sie sich bitte an den im Kontaktfeld genannten Händler.

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